Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen:

Der Mieter des Fahrzeuges muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz eines 3 Jahre lang gültigen Fahrausweises sein oder in Begleitung einer Person, die diese Voraussetzungen erfüllt. Drittfahrer müssen im Mietvertrag vorab erwähnt werden.

Mietpreis/ Kaution:

Der vereinbarte Mietpreis ist vor Mietbeginn zu begleichen. Dabei sind 40% vorab bei einer Reservation zu begleichen und der restliche Betrag ist vor Ort in Bar zu bezahlen. Mehrkilometer werden mit CHF 4.00/Km verrechnet. Die Kaution beträgt CHF 300.00 und muss vor Mietbeginn in Bar hinterlegt werden.

Der Mieter ist verpflichtet, anfallende Kosten in den folgenden Fällen zu tragen:

  • Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges
  • professionelle Reinigung
  • Abschleppen des Fahrzeuges
  • Maut
  • Geldstrafen für Parkverstösse oder Verkehrsdelikte
  • sonstige Strafen und Gebühren sowie die hiermit verbundenen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren.

Der Vermieter teilt den Behörden auf Anfrage die Personendaten des Fahrzeuglenkers bzw.- Mieters mit.

Reservationen:

Die Reservationen des Fahrzeuges müssen per E-Mail oder Telefonisch erfolgen. Die Reservation erhält erst Gültigkeit wenn eine Bestätigungs-E-Mail empfangen wurde. Der Mieter verpflichtet sich bei Reservation, 40% des Mietpreises anzuzahlen. Der Vermieter muss mindestens 72 Stunden vor Mietbeginn schriftlich kontaktiert werden, falls die Reservation nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall wird die Anzahlung zurückerstattet. Wird die Reservation später als 72 Stunden vor Mietbeginn annulliert, wird dem Mieter 40% des Mietpreises verrechnet. Annulliert der Mieter die Reservation in weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder erscheint bei Mietbeginn nicht, so behält sich der Vermieter vor, dem Mieter den ganzen Mietbetrag in Rechnung zu stellen.

Der Vermieter behält sich vor, bei schlechten Wetter, dem Mieter das Fahrzeug nicht auszuhändigen und einen neuen Termin zu vereinbaren.

Gutscheine:

Der Gutschein berechtigt den Gutscheininhaber nach vollständiger Bezahlung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes zur Buchung und Durchführung des entsprechenden Erlebnisses. Es gelten dafür der im Gutschein vorgesehene Preis und die bei der Buchung ersichtlichen Bedingungen. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 12 Monate ab Ausstellungsdatum (abgeschlossener Kauf). Die Gutscheine sind übertragbar. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Kann der Gutscheininhaber aus gesundheitlichen Gründen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht am Erlebnis Teilnehmen, ist eine Verlängerung der Gutscheinfrist möglich.

Versicherung:

Alle Fahrzeuge des Vermieters sind Vollkaskoversichert. Die Versicherung ist im Mietpreis inbegriffen. Der Selbstbehalt beträgt CHF 3000,00.

Nicht versichert sind:

  • Schäden am Motor, Getriebe, Felgen, Pneus (übermässiger Verschleiss)
  • mechanische und elektronische Schäden etc., welche durch nicht ordnungsgemässes Fahren verursacht werden (deaktivieren ESP, Launch Control)
  • Schäden im inneren des Fahrzeuges, diese Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

Im Schadenfall muss der Selbstbehalt sofort in Bar bezahlt werden. Dabei gehen Schäden bis zu der Summe CHF 3000.00 (Selbstbehalt) immer zu Lasten des Mieters. Für Drittpersonen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, haftet die Versicherung nicht.

Schadenfall:

Bei Unfällen jeglicher Art ist der Mieter verpflichtet, umgehend die Polizei und den Vermieter zu kontaktieren und einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Soweit gesetzlich zulässig, berechnen wir eine Gebühr der uns entstandenen Kosten. Für den Umsatzverlust der mit dem Unfall zusammenhängt, hat der Mieter aufzukommen.

Haftung:

Der Vermieter schliesst jegliche Art von Haftung aus. Der Vermieter haftet nicht für die Verkehrsrechtswidrigkeiten des Mieters, Alle Kosten werden auf den Mieter übertragen. Sie sind verpflichtet unsere Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung der Geldstrafen und Gebühren zu zahlen.

Nutzung des Fahrzeuges:

Sie sind verpflichtet

  • bei der Nutzung des Fahrzeugs angemessene Sorgfalt und Sachkunde anzuwenden
  • das Fahrzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie fahren, zu nutzen
  • das Fahrzeug nur auf rechtmässige Weise und nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen
  • den richtigen Kraftstoff zu verwenden
  • das Fahrzeug zu verschliessen, wenn Sie es nicht nutzen und sicherzustellen, dass alle Fenster, Dachöffnungen, abnehmbare Dachverkleidungen sowie die Motorhaube ordnungsgemäss verschlossen sind
  • die Nutzung des Fahrzeugs sofort zu unterbrechen, wenn Sie einen Defekt am Fahrzeug feststellen, sobald dies ohne Gefahren möglich ist und uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.

Verbotene Nutzung:

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden

  • Zur Teilnahme an Motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung. Das Ausschalten des ESP, Ausüben eines Rennstarts (Launchcontrol, Performance-Knopf Audi R8) Driften, Rasen bzw. Rennen zu fahren, ist ausdrücklich verboten.
  • Für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt.
  • Um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen, da es sich beim Mietfahrzeug nicht für ein dafür vorgesehenes Fahrzeug handelt.
  • In überladenem Zustand, d. h. mit einer Personenzahl bzw. einer Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt.
  • zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe.
  • zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
  • zur Weitervermietung.

Nach Rückgabe des Fahrzeuges wird die Fahrt am Computer ausgelesen, der Mieter haftet für allfällige Schäden. Der Vermieter kann während der Mietzeit den Standort des Fahrzeuges abrufen und im Notfall das Fahrzeug fern abschalten. Ebenso ist es verboten, das Parkieren in engen Parkplätzen und Tiefgaragen sowie das Essen, Trinken und Rauchen im Mietfahrzeug. Das Konsumieren von Alkohol und anderen Betäubungsmitteln ist vor und während der Mietzeit strengstens verboten. Das Fahrzeug darf ausschliesslich in der Schweiz gefahren werden, Auslandfahrten sind verboten!

Vetragsverstoss:

Bei Vertragsverstoss erhebt der Vermieter eine Strafgebühr bis zu CHF 3’000.00 zuzüglich Schaden- und Kostenentschädigung.

Checkout / Checkin:

Das Fahrzeug wird an der Seestrasse 29, 9320 Arbon oder am vereinbarten Ort übergeben und zurückgenommen. Bei der Übergabe und Rückgabe wird im Mietvertrag ein Protokoll über den Zustand des Fahrzeuges geführt. Das Mietfahrzeug wird bei der Übergabe mit Bleifrei 98 bzw. V-Power vollgetankt und ist auch so, vom Mieter vollgetankt in Arbon oder am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Tankbelege müssen mitgebracht werden. Wird das Auto nicht mit derselben Tankfüllmenge zurückgebracht, muss der Mieter im Gegenzug für die verbrauchte Kraftstoffmenge aufkommen und eine Zahlung von CHF 20.00 für die Umtriebsentschädigung leisten. Kann außerdem kein Tankbeleg vorgewiesen werden oder wurde das Fahrzeug mit einer anderen Kraftstoffart getankt, muss der Mieter für das Abpumpen der falschen Kraftstoffart aufkommen.

Sofern nicht anders vereinbart, müssen sie das Fahrzeug an dem Tag/zu der Zeit und an dem Standort zurückgeben, der auf diesem Mietvertrag angegeben ist. Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie sich verspäten werden, liegt es in Ihrem Interesse, bei uns eine Verlängerung der Mietzeit, mindestens eine Stunde im Voraus, zu beantragen. Wenn Sie sich verspäten, zahlen Sie die zusätzlichen Mietstunden/-tag (CHF 50.00 pro 1⁄2 Stunde) für das Fahrzeug zuzüglich einer Umtriebsgebühr für verspätete Rückgabe.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich

der Vertrag als lückenhaft erweist.

Das Missachten der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Mehrkosten von mind. CHF 1000.- zur Folge.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Dieser Vertrag untersteht ausschliessliche Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird der Sitz des Vermieters vereinbart. Der Vermieter ist berechtigt, wahlweise am Sitz des Mieters Klage einzureichen.